- Kampfrichter – Referentin/Referent
- Verantwortlich für das Kampfrichter-Wesen ist die Kampfrichter-Referentin/der Kampfrichter-Referent .
- Sie/Er wird von der Jahreshauptversammlung auf 2 Jahre gewählt.
- Das Vorschlagsrecht haben die Kampfrichterinnen und Kampfrichter.
- Die/Der zu Wählende muss Kampfrichterin/Kampfrichter nordisch und alpin sein.
- Sie/Er vertritt das Kampfrichter-Wesen im SVR – Vorstand und den SVR im DSV-Fachausschuss für Kampfrichter.
- Aufgaben
- Die Kampfrichterreferentin/Der Kampfrichter-Referent organisiert die
Kampfrichter-Aus- und Weiterbildung und nimmt die Kampfrichter-Prüfung ab.
Sie/Er stellt die Kampfrichter-Pässe aus und verwaltet die Kampfrichter-Abzeichen und deren Ausgabe. - Vor Saisonbeginn sind die Einsatzpläne der Kampfrichter und des Zeitmesstrupps zu erstellen; die Überwachung der Einsätze obliegt der Kampfrichterreferentin/dem Kampfrichter-Referenten.
- Soweit erforderlich sind die Einsatzpläne mit der/dem zuständigen Sportwartin/Sportwart abzustimmen.
- Sie/Er verwaltet das vorhandene Gerät und ist für dessen Einsatzbereitschaft verantwortlich.
- Aus organisatorischen Gründen können bestimmte Aufgaben auf die Kampfrichter-Obfrauen/männer der Bezirke delegiert werden.
- Die Kampfrichterreferentin/Der Kampfrichter-Referent organisiert die
- Kampfrichter-Ausschuss
- Mitglieder sind die Kampfrichter-Obmänner der einzelnen Ski-Bezirke, der Stellvertreter des Kampfrichter-Referenten und der Kampfrichter-Referent als Vorsitzender. Bei Verhinderung können die Kampfrichter-Obmänner ihren Vertreter entsenden.
- Der Stellvertreter des Kampfrichter-Referenten wird von den Kampfrichtern auf 2 Jahre gewählt.
- Der Kampfrichter-Ausschuss ist bei Bedarf von Vorsitzenden einzuberufen.
Er soll wenigstens ein Mal jährlich, rechtzeitig vor Saisonbeginn tagen. - Er berät anstehende Fragen und Angelegenheiten des Kampfrichter-Wesens und faßt die dafür notwendigen Beschlüsse, soweit sie nicht dem Vorstand oder der Jahreshauptversammlung vorzubehalten sind.
- Der Kampfrichter-Ausschuss erstellt den Haushaltsplan für das Kampfrichter-Wesen.
- Kampfrichter-Obmänner der Ski-Bezirke
- Der Kampfrichter-Obmann leitet das Kampfrichter-Wesen des Ski-Bezirkes in Abstimmung mit dem Kampfrichter-Referenten.
- Er wird von der Jahreshauptversammlung des Ski-Bezirkes auf Vorschlag des Bezirkes auf 2 Jahre gewählt.
- Er soll Kampfrichter nordisch und alpin sein, maßgebend ist die Zusammensetzung der Kampfrichter des Bezirkes.
- Er erstellt die Einsatzpläne der Kampfrichter für die Veranstaltungen auf Berzirksebene. Ausnahme: für die Benennung des Schiedsrichters und des Chefs der Kontrollposten ist die Zustimmung des Kampfrichter-Referenten erforderlich.
- Der Kampfrichter-Obmann überwacht den Einsatz der Kampfrichter.
- Er kann Vorbereitungslehrgänge für die Kampfrichter-Ausbildung durchführen.
- Er vertritt das Kampfrichter-Wesen im SB-Vorstand.
- Kampfrichter
- Die Kampfrichter sind Helfer bei der Durchführung von Wettkämpfen.
- Sie übernehmen bestimmte Funktionen lt. Einsatzplan und Ausschreibung
- Sie sorgen damit dafür, dass der Wettkampf nach den festgelegten Regeln durchgeführt wird und der Wettkämpfer für seine erbrachte Leistung eine gerechte Beurteilung erhält.
- Die Kampfrichter haben sich dafür einer Ausbildung unterzogen und eine Prüfung abgelegt.
- Jeder Kampfrichter hat je Saison 3 Einsätze zu tätigen und im Kampfrichter-Pass bestätigen zu lassen.
- Kampfrichter-Pässe werden alle 2 Jahre durch den Kampfrichter-Referenten verlängert.
- Das Kampfrichter-Abzeichen ist nur im Einsatz zu tragen (linker Oberärmel) .
- Die Tätigkeit des Kampfrichter ist ehrenamtlich.
- Für seinen Einsatz im Wettkampf hat er jedoch Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten im Rahmen der SVR-Spesenordnung.
- Abweichungen davon sind durch den Kampfrichter-Ausschuss festzulegen und spätestens auf den Herbsttagungen den Kampfrichter durch den Kampfrichter-Referenten bekannt zugeben.
- Bei Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Ski-Bezirke werden die Kampfrichter ohne Spesenberechnung tätig.
- Der Einsatz ist den Ausschreibungen zu entnehmen.
- Im begründeten Verhinderungsfall ist der jeweilige Kampfrichter-Obmann bzw. der Kampfrichter-Referent rechtzeitig zu benachrichtigen.
- Bei Aufgabe der Kampfrichter-Tätigkeit, außer nach Ausschluss, kann dem Kampfrichter der Kampfrichter-Pass und das Abzeichen belassen werden. Der Kampfrichter-Ausschuss kann dies einschränken.
- Grundlage für das Kampfrichter-Wesen sind die IWO/DWO und die Richtlinien des DSV.