Diese Ordnung regelt die Kosten- und Reisekostenerstattung für den Wettkampfsport der
Trainings- sowie Ausbildungsmaßnahme für den Wettkampfsport.
Betroffen sind Sportwarte, Trainer, Kampfrichter und Hilfspersonen.
- Reisen zu Wettkämpfen und Lehrgängen sind nach kostengünstigsten Kriterien
durchzuführen. Es sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Sollte von dieser Regelung
abgewichen werden, ist dies im Einzelfall zu begründen. - Kosten sind unverzüglich beim Veranstalter oder Ausrichter unter Verwendung der SVRAbrechnungsformulare
abzurechnen. In Ausnahmefällen ist eine Abrechnung bis 14
Tage nach Maßnahmeende beim Verband möglich. - Der Veranstalter oder Lehrgangsleiter hat bzw. haben die Abrechnung spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme mit dem Verband vorzunehmen - Erstattet werden:
– Übernachtungs- und Verpflegungskosten in voller Höhe
– Tagegeld bei Selbstverpflegung
– Fahrtkosten
– Tagegeld bei Abwesenheit bis 6 Stunden 7,70 €
– Tagegeld bei Abwesenheit über 6 Stunden 15,35 €
bei Teilnahme an der Sportwoche 20,00 €
– Bei frei gewährter Verpflegung reduziert sich das Tagegeld.
Mittagessen um 40 %
Abendessen um 40 %
– km-Geld (geändert seit 06.09.2006, bisher 0,15 €) 0,20 €
– km-Geld bei Mitnahme von Personen und Material pro Sitzplatz 0,02 €
jedoch maximal insgesamt je gefahrenen Kilometer 0,22 €
– Einzelfahrer, die eine Mitfahrgelegenheit nicht nutzen erhalten 0,08 €
oder es wird eine vorher vereinbarte Pauschale gezahlt
– Verbandstrainer erhalten pro Arbeitstag eine Aufwandsentschädigung von 51,00 €
wenn die Lizenz gültig ist.
– Co- Trainer erhalten pro Tag eine Aufwandsentschädigung von 25,60 €
Der An- und Abreisetag zählt nicht als Arbeitstag, hier können vorher Sätze in
Anrechnung gebracht werden. Wochenendlehrgänge in heimischem Gebiet werden nach
dieser Ordnung ohne Tageshonorar gezahlt. - Besondere Aufwendungen werden in angemessener Höhe erstattet. Bei besonderen
Veranstaltungen kann von dieser Regelung abgewichen werden, wenn dies vorher mit
dem Präsidium abgesprochen wurden. - Alle Aufwendungen sind zu belegen und zu begründen. Die SVR Abrechnungsformulare
sind zu verwenden.
Wissen, November 2000 und Januar 2002 (Euroumstellung), 06.09.2006 (Erhöhung Km-Pauschale)