Einladung und Ausschreibung Athletiktest und Bahnlauf am 24.06.2023
Ausrichter: SRC Heimbach-Weis 2000 e.V.
Organisator: Stefan Puderbach
Tel.: +49 0176/55550025 – E-Mail: rpuderba@rz-online.de
Meldeschluss: Mittwoch 21.06.2023 um 18.00 Uhr
Austragungsort: Raiffeisen-Stadion Neuwied
Wettkampfleiterin: Rosemarie Puderbach
OK-Chef: Stefan Puderbach
Jury: Wettkampfleiter, je ein Vertreter pro Skiverein
Streckenchef: Stefan Puderbach
(Zeitnahme: wird noch bekanntgegeben)
Zeitplan:
09:30 Uhr | Startnummernausgabe | ||||||||
09:45 Uhr | Mannschaftsführersitzung | ||||||||
10:00 Uhr | Athletiktest Schüler und Jugend – Station Nr. 1-4
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Hinweise: Schuhe mit Spikes sind beim 30m Sprint und beim Bahnlauf nicht zugelassen.
AK-Wertung: Nach der Punktetabelle des DSV Althletiktest wird für jeden Teilnehmer eine Gesamtpunktzahl aus den Stationen Nr. 1- 4 für eine Wertung mit Urkunde erstellt.
Startgeld: 5,-EUR
Meldung: über diese Excel-Datei
Bezüglich der Teilnahme können sich neben den Skivereinen auch Schulmannschaften über das Excelformular anmelden. Jedes Team benötigt als Mannschaftsführer eine volljährige Person.
Haftung:
1. Risikobeurteilung und Eigenverantwortllchkeit der Teilnehmer:
In der LSV-Aktivenerklärung für den Erhalt ihres Startpasses haben die Teilnehmer detailliert erklärt, Kenntnis zu haben von den wettkampf-spezifischen Risiken und Gefahren sowie diese zu akzeptieren. Weiter darüber informiert zu sein, dass sie insoweit bei der Ausübung der von ihnen gewählten Skidisziplin Schaden an Leib oder Leben erleiden können. Schließlich haben sie sich verpflichtet, eine eigene Risikobeurteilung dahingehend vorzunehmen, ob sie auf Grund ihres individuellen Könnens sich zutrauen die Schwierigkeiten der Strecke bzw. Anlage sicher zu bewältigen und sich zudem verpflichtet auf von ihnen erkannte Sicherheitsmängel hinzuweisen. Durch ihren Start bringen sie zum einen die Geeignetheit der Strecke zum Ausdruck sowie zum anderen, deren Anforderungen gewachsen zu sein. Zudem haben sie in der Aktivenerklärung ausdrücklich bestätigt, für das von ihnen verwendete Material selbst verantwortlich zu sein. Diese Erklärungen sind gerade auch für diesen Wettkampfverbindlich.
2. Verschulden des Organisators und seiner Erfüllungsgehilfen:
Der Teilnehmer am Wettkampf akzeptiert, wenn er im Wettkampf einen Schaden erleidet und der Meinung ist, den zuständigen Organisator bzw. dessen Erfüllungsgehilfen treffe hierfür ein Verschulden, dass diese im Hinblick auf Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Diese Erklärung gilt auch für den Rechtsnachfolger des Athleten. Der Teilnehmer erklärt sich weiter bereit, sich mit den jeweiligen Wettkampfbestimmungen vertraut zu machen. Wenn durch seine Teilnahme am Wettkampf ein Dritter Schaden erleidet, akzeptiert er, dass eine eventuelle Haftung allein ihn treffen kann. Es dient deshalb seinem eigenen Interesse, ausreichenden Versicherungsschutz zuhaben.