Nordic-Walking – Kurszertifizierung §20 SGB

Kurskonzept „Nordic Walking
Gesundheit gestalten mit einem Programm zur allgemeinen Ausdauerförderung

Unsere Trainer sind für sämtliche Nordic Walkingkurskonzepte von allen Krankenkassen über die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ (ZPP) anerkannt.
Da wir bundesweit die Ausbildung zum DSV Übungsleiter Nordic Walking – DOSB-C- Trainer Breitensport (120 UE) nach den Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes durchführen, hat uns im Jahre 2017 der LSB Rheinland-Pfalz beauftragt, die Einweisung in das standardisierte

Kurskonzept „Nordic Walking – Gesundheit gestalten mit einem Programm zur allgemeinen Ausdauerförderung”

durchzuführen. Wenn die beruflichen Voraussetzungen, wie z.B. Übungsleiter DOSB-B- Trainer-B-Lizenz Sport in der Prävention, Sportlehrer/-in oder Physiotherapeut/-in erfüllt sind, wird die Ausbildung zudem von den Krankenkassen bzw. der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V anerkannt.

Aber auch unsere Teilnehmer, die bei uns eine Übungsleiterausbildung zum DSV Instructor Nordic / DOSB-B-Trainer absolviert haben, erhalten in Verbindung mit der Nordic Walkingausbildung automatisch von unserem Landessportbund die Lizenz zum DOSB-B-Trainer Profil “Herz-Kreislauf” verliehen und können dann Präventionskurse Nordic Walking von der Krankenkasse bezuschusst bekommen.

Damit erhalten die Teilnehmer, die bei einem DOSB-B-Trainer Profil Herz-Kreislauf einen NW-Kurs nach dem Kurskonzept besuchen, 80% der Kurskosten für 12 x 90 min erstattet – maximal aber 75,-EUR nach § 20SGB und einer Höchstgebühr von 95,-EUR.

Hierzu kann der Trainer sich in Verbindung mit seinem Verein im Portal
Sport Pro Gesundheit
service-sportprogesundheit.de

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