Kurszertifizierung §20SGB Krankenkassenanerkennung
über die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ (ZPP)
Unsere Trainer sind für sämtliche Nordic Walkingkurskonzepte von allen Krankenkassen über die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ (ZPP) anerkannt. Da wir bundesweit nach den Richtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes
“DSV Übungleiter Nordic Walking – DOSB-C-Trainer Breitensport” mit 120 UE ausbilden, hat uns im Jahre 2017 der LSB Rheinland-Pfalz beauftragt, die Einweisung in das standardisierte Kurskonzept
„Nordic Walking – Gesundheit gestalten mit einem Programm zur allgemeinen Ausdauerförderung“
durchzuführen.
Wenn die beruflichen Voraussetzungen wie z.B. Übungsleiter DOSB-B- Trainer-B-Lizenz Sport in der Prävention, Sportlehrer/-in oder Physio- therapeut/-in erfüllt sind, wird die Ausbildung zudem von den Krankenkassen bzw. der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) nach §20 SGB V anerkannt.
Aber auch unsere Teilnehmenden, die bei uns im Ausbildungszentrum eine Übungsleiterausbildung zum DSV Instructor Nordic DOSB-B-Trainer absolviert haben, erhalten in Verbindung mit der Nordic Walkingausbildung automatisch von unserem Landessportbund die Lizenz zum DOSB-B-Trainer mit dem Profil “Herz-Kreislauf” verliehen und können dann Präventionskurse Nordic Walking von der Krankenkasse bezuschusst bekommen. Damit erhalten die Teilnehmenden, die bei einem DOSB-B-Trainer Profil Herz-Kreislauf einen NW-Kurs nach dem Kurskonzept besuchen, 80% der Kurskosten für 12 x 90 min erstattet – maximal 75,-EUR nach § 20 SGB und einer Höchstgebühr von 95,-EUR.
Hierzu kann sich die Trainerin oder der Trainer in Verbindung mit seinem Verein im Portal Sport Pro Gesundheit anmelden, damit seine Kurse bei allen Krankenkassen bundesweit online ausgeschrieben sind.
service-sportprogesundheit.de
Wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Anmeldung und Information: rpuderba@rz-online.de – 0176/55550025