Ehrenordnung

Der Skiverband Rheinland würdigt die sportlichen Leistungen sowie die Verdienste seiner Mitglieder durch Ehrungen.

1. Es können verliehen werden:
1.1 die Sportlerehrennadel in Silber und Gold
1.2 der Ehrenbrief
1.3 die Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
1.4 die goldene Ehrennadel mit Brillanten
1.5 Ernennung zum Ehrenmitglied
1.6 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
1.7 Die Verbandsplakette für Vereinsjubiläen in Bronze, Silber, Gold
2. Voraussetzungen für die Sportlerehrung
2.1 Sportlerehrennadel in Silber
für hervorragende sportliche Leistung auf Verbandsebene. Mindestens dreimal Rheinlandmeister/in oder ebenso oft gleichwertige Leistungen bei überregionalen Wettkämpfen.
2.2 Sportlerehrennadel in Gold
für hervorragende sportliche Leistungen auf Landesebene. Mindestens dreimal Rheinland-Pfalz-Meister/in oder ebenso oft gute Platzierungen bei Deutschen Meisterschaften oder internationalen Wettbewerben.
3. Voraussetzungen für die Mitgliederehrung
3.1. Ehrenbrief
Wenigstens 10 Jahre verdienstvolle Mitarbeit im Verein oder Skibezirk oder Skiverband.
3.2. Ehrennadel in Bronze
Verdienstvolle Mitarbeit, wenigstens 10 Jahre im Verband oder 15 Jahre im Verein oder Skibezirk.
3.3. Ehrennadel in Silber
Besonders verdienstvolle Mitarbeit, wenigstens 15 Jahre im Verband oder 20 Jahre im Verein oder Skibezirk.
3.4. Ehrennadel in Gold
Hervorragende Mitarbeit, wenigstens 20 Jahre im Verband oder 25 Jahre im Verein oder Skibezirk.
Der Besitz der jeweils vorausgehenden Ehrennadel ist die Regel. Zwischen den Ehrungen soll bis zum Erreichen der nächsten Stufe ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren liegen. Die Zeitverkürzung oder das Überspringen zu 3.2. ist durch gemeinsamen Beschluss des Verbandspräsidenten mit dem jeweils zuständigen Bezirksvorsitzenden und dem Ehrenratsvorsitzenden möglich. Zeitverkürzung oder das Überspringen der vorausgehenden Ehrennadel zu 3.3. und 3.4. ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss des erweiterten Vorstandes möglich.
Skiverband Rheinland e.V.
4. Antragsverfahren und Durchführung der Ehrungen
Antragsberechtigt sind die Vereine, die Skibezirke und Mitglieder des Verbandsvorstandes.
Die Anträge sind auf dem Vordruck einzureichen, der auf der Internetseite des Verbandes zur Verfügung gestellt wird.
Die Anträge der Vereine sind über die Skibezirke einzureichen. Die Skibezirksvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter nehmen zu den Anträgen Stellung.
Die Anträge müssen 2 Monate vor der Verleihung beim Verbandsvorsitzenden vorliegen.
Die Ehrennadeln werden mit Urkunden verliehen.
Die Verleihung mit Ausnahme des Ehrenbriefes soll in der Regel auf der Jahreshauptversammlung des Verbandes stattfinden. Änderungswünsche sind vom Antragsteller zu begründen. Die Entscheidung darüber trifft der Verbandsvorsitzende.
5. Entscheidung über die Anträge trifft jeweils auf der Grundlage der Stellungnahmen der Skibezirke und nach Anhörung des Ehrenratsvorsitzenden bei
Sportlerehrungen:  das Präsidium mit dem betroffenen Verbandssportwart.
Ehrenbriefen:          der Verbandsvorsitzende.
Ehrennadeln:           das Präsidium
6. Sonderehrungen
6.1 Die goldene Ehrennadel mit Brillanten kann auf Antrag und Beschluss des erweiterten Vorstandes an Mitglieder verliehen werden, die sich durch besondere, außergewöhnliche Leistung um den Verband verdient gemacht haben.
6.2 Zum Ehrenmitglied können auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes mit Zustimmung der Jahreshauptversammlung Mitglieder ernannt werden, die sich durch außergewöhnliche und hervorragende Leistungen um den Verband verdient gemacht haben.
63. Ernennung zum Ehrenvorsitzenden geschieht auf Vorschlag des erweiterten Vorstandes mit der Zustimmung der Jahreshauptversammlung.
6.4 Nichtmitgliedern, die sich um den Verband und den Skisport verdient gemacht haben, kann auf Antrag und Beschluss des erweiterten Vorstandes die Ehrennadel in Silber verliehen werden.
6.5 Nichtmitgliedern, die sich um den Verband und den Skisport in außergewöhnlicher Weise verdient gemacht haben, kann auf Antrag und Beschluss des erweiterten Vorstandes die Ehrennadel in Gold verliehen werden.
7. Die Ehrungen können vom Ehrenrat des Verbandes wieder abgesprochen werden,
wenn ihre Träger rechtswirksam vom Verband oder Verein ausgeschlossen worden sind.
8. Die Verbandsplakette wird an Skivereine oder Skiabteilungen verliehen:
♦ In Bronze beim 25 jährigen Bestehen des Skivereins oder der Skiabteilung
♦ In Silber beim 50 jährigen Bestehen des Skivereins oder der Skiabteilung
♦ In Gold beim 75 jährigen Bestehen des Skivereins oder der Skiabteilung
Bei runden Vereinsjubiläen von Mehrspartenvereinen wird jeweils die Plakette verliehen, deren Voraussetzung die Skiabteilung alleine nach obiger Regel bereits erfüllt hat.
Der Zeitpunkt der Jubiläen soll möglichst zu Beginn des Jubiläumsjahres, spätestens jedoch zwei Monate vor der Verleihung, dem Verbandsvorsitzenden mitgeteilt werden.
9. Diese Ehrenordnung wurde am 10. Mai 2016 vom erweiterten Vorstand des Skiverbandes Rheinland in Koblenz beschlossen.

 

Jörg Weißgerber
Präsident
Hans Jürgen Hübner
Vorsitzender des Ehrenrates

Antragsformular Ehrungen

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